Freitag, 23. Januar 2009

Sind "Poker", "Two Aces" und "Beobachtungsroulette" konzessionspflichtige Glücksspiele?

Antwort des Österreichischen Bundesfinanzministeriums zur Rechtslage in Österreich:

Ja! Mehrere höchstgerichtliche/letztinstanzliche Entscheidungen haben bereits die langjährige Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen bestätigt. Auch sämtliche international gebräuchliche Poker-Spielvarianten sind daher Glücksspiele (§ 1 Abs.1 GSpG):

VwGH 2000/17/0201 vom 8.9.2005
bestätigt die Glücksspieleigenschaften von "7 Card Stud", "Texas Hold´Em", "5 Card Draw" und des "Optischen Kugelkarrussels" (Beobachtungsroulette)

UVS Tirol 2003/11/093-3 vom 17.9.2003
bestätigt die Glücksspieleigenschaften von "Two Aces" sowie des "Beobachtungsroulette" (Eurolet)

LG Feldkirch Bl 84/01 vom 13.3.2002
bestätigt in einem rechtskräftigen Urteil nach § 168 StGB die Glücksspieleigenschaften vom "Five Card Draw" und des "Optischen Kugelkarrussels" (Beobachtungsroulette)

UVS Wien-06/6/5595/1999/21 vom 3.8.2000
bestätigt die Glücksspieleigenschaften von "7 Card Stud Poker", "Texas Hold´Em" und "5 Card Draw" sowie des "Optischen Kugelkarrussels" (Beobachtungsroulette)

UVS Vorarlberg-1-0466/99/K3 vom 18.5.2000
bestätigt die Glücksspieleigenschaften von "Texas Hold´Em", "5 Card Draw", "Omaha High" und dem Black Jack-ähnlichen "Two Aces"

Somit ist deren legale Durchführung nur mit einer Konzession nach dem Glücksspielgesetz und nur in konzessionierten Spielbanken zulässig. Jede andere Durchführung ist illegal!


Quelle: Österreichisches Finanzministerium
https://www.bmf.gv.at/MeinFinanzamt/Fachinformation/Glcksspielmonopol/HufiggestellteFrage_752/_start.htm

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Glücksspielrecht, Pokerrecht