Mittwoch, 1. Juli 2009

Schweiz: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Pokerturniere

Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat in einem Pilotentscheid private Pokerturniere in der Variante "Texas Hold'em" für zulässig erachtet. Das Gericht in Bern teilte darin die Ansicht der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK), dass für den Turnierfolg Geschicklichkeit wichtiger sei als Glück.

Die Spielbankenkommission hatte 2007 entschieden, dass bestimmte Poker-Turniervarianten nicht unter das Glückspielverbot fallen, weil das Geschicklichkeitselement überwiege. Sie erteilte privaten Veranstaltern 189 Bewilligungen für Turniere ausserhalb von Casinos. Der sich dadurch benachteiligt fühlende Schweizer Casino Verband klagte gegen die entsprechenden Verfügungen der ESBK.

Die Richter in Bern erklärten nun bestimmte Turnierformate in der Pokervariante "Texas Hold'em no limit" für zulässig und wiesen die Beschwerden des Schweizer Casino Verbandes ab. Bei der öffentlichen Beratung kam eine Richtermehrheit zu dem Schluss, dass für den Erfolg an einem Turnier, anders als bei einem einzelnen Spiel, das Element der Geschicklichkeit den Zufall überwiege. Zwar hänge die Kartenverteilung vom Glück ab. Um sich jedoch im Verlauf eines mehrstündigen Turniers durchzusetzen und am Schluss auf einem mit Geld dotierten Ranglistenplatz zu landen, brauche es mehr. Dazu seien vor allem mathematische Kenntnisse, Psychologie, Strategie und nicht zuletzt die Fähigkeit zum Bluffen und Schauspielern gefragt. Dass eine gute Plazierung nicht überwiegend vom Glück, sonderen eher vom Geschick abhänge, zeige sich im übrigen daran, dass oftmals die gleichen Spieler in den vorderen Rängen anzutreffen seien und Profis sogar vom Spiel leben könnten.